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Gesundheitsplanung

Das Ziel des „Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz)“, welches am 01.01.2016 in Kraft getreten ist, ist es, den öffentlichen Gesundheitsdienst inhaltlich wie strukturell für die Zukunft neu aufzustellen. Durch die Fokussierung der Aufgaben der Gesundheitsämter auf Gesundheitsschutz- und Public Health-orientierte Schwerpunkte (Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung und Gesundheitsförderung) wird gleichzeitig eine Stärkung der kommunalen Ebene erreicht. Da regionale und vernetzte Gesundheitspolitik im Rahmen der kommunalen Grundversorgung einen Standortfaktor darstellt, werden Gesundheit und gesunde Lebenswelten mittlerweile als ein essentieller Faktor verstanden.

Die Gesundheitsplanung zielt auf eine bedarfsgerechte Versorgung, die sich an den Patientinnen und Patienten und deren Lebenswelten anpasst. Werkzeuge dafür sind die Gesundheitsförderung, die Prävention vor Krankheiten, die Behandlung und Rehabilitation, die Gesundheits- und Altenpflege, die Arzneimittelversorgung sowie die Leistungen der sozialen Einrichtungen und der ehrenamtlichen Strukturen.
Die Aufklärung über die Notwendigkeit und Verfügbarkeit von den unterschiedlichen Leistungen ist eine Grundvoraussetzung für den Erfolg aller Maßnahmen.

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