Gesund aufwachsen
Die eigene Gesundheit setzt mit der Entwicklung ein: gesundheitsbezogenes Verhalten wird geprägt und Gesundheitsressourcen müssen aufgebaut und unterhalten werden. Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung beeinflussen die kindliche Gesundheit und wirken sich langfristig im Erwachsenenleben aus. Der Settingansatz ist besonders geeignet, die Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Eltern, Multiplikator*in) zu erreichen.
Frühe Hilfen
Die Schwangerschaft, die Geburt und die ersten Lebensjahre eines Kindes sind etwas sehr spannendes und schönes, können jedoch auch eine große Herausforderung darstellen. Das Leben der Familie wird von heute auf morgen auf den Kopf gestellt. Die Frühen Hilfen im Schwarzwald-Baar-Kreis, möchten Sie dabei von Anfang an unterstützen. Sie bieten Hilfs- und Unterstützungsangebote für Schwangere, werdende Eltern und Eltern mit Kindern bis drei Jahren. Das Angebot ist freiwillig, kostenlos und vertraulich.
Die Frühen Hilfen informieren über folgendes Projekt:„Hilfetelefon für schwierige Geburt“
Es handelt sich hierbei um ein Projekt der Bundeselterninitiative Mother Hood e.V. in Kooperation mit der International Society for Pre- and Perinatal Psychology and Medicine, ISPPM e.V.
Das Hilfetelefon nach schwieriger Geburt ist eine Anlaufstelle, bei der insbesondere Mütter über ihre Geburtserfahrung sprechen können.
Beratende informieren zudem, welche Therapieformen in Frage kommen können und geben Tipps zur Suche nach weiteren Unterstützungsangeboten am Wohnort der hilfesuchenden Person.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.hilfetelefon-schwierige-geburt.de.
Informationen zu den Frühen Hilfen finden Sie auf der Website des Landratsamtes Frühe Hilfen SBK sowie auf der Website der Stadt Villingen-Schwenningen Netzwerk Frühe Hilfen Villingen-Schwenningen.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen
Kalkofenstraße 3/1
78050 Villingen-Schwenningen
- Telefon: 07721 822206
- Fax: 07721 822237
- E-Mail: fruehehilfen@villingen-schwenningen.de
Koordinierungsstelle Frühe Hilfen
Auf der Steig 6
78052 Villingen-Schwenningen
- Telefon: 07721 9137677
- E-Mail: fruehehilfen@lrasbk.de
- Internet: www.fruehehilfen.lrasbk.de
Zudem gibt es ein weiteres Angebot der insoweit erfahrenen Fachkräfte im Schwarzwald-Baar-Kreis: Alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen und den Verdacht haben, dass das Wohls eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet sein könnte,haben den Anspruch eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuzuziehen. Dies betrifft unter anderem natürlich, neben Personen aus der Kinder- und Jugendhilfe, auch Personen aus dem Gesundheitswesen. Alle weiteren Informationen zum Angebot finden Sie in dem dazugehörigen Flyer
Unter dem Thema "Gesunde Zukunft - Rundum gut versorgt - alles für Ihre Familie!" bietet die vivida bkk verschiedene kostenfreie Angebote an, unabhängig von der Kasse.
Weitere Informationen finden Sie im dazugehörigen Flyer
- Gesunde Zukunft2,2 MB
Ab sofort können Familien aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis über die Frühen Hilfen durch ehrenamtlich Familienpatenschaft übernehmenden Personen unterstützt werden. Bei den Familienpatenschaften handelt es sich um ein qualifiziertes Ehrenamt nach den Standards des Netzwerks Familienpaten Baden-Württemberg. Familienpaten und -patinnen bieten den Familien zeitlich begrenzte und auf Freiwilligkeit, sowie Vertraulichkeit basierte Unterstützung. Familienpatenschaften sind darauf ausgerichtet, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und Ressourcen der Familien zu stärken. Sie schaffen Entlastung und Freiraum, damit sich die Familien neu organisieren und Belastungen meistern können. Familienpaten und -patinnen unterstützen die Familien in der Regel zwischen 1/2 – 1 Jahr, je nach Bedarf, mit bis zu 4h/ Woche. Personen des Familienpatenamts besucht die Familien durchschnittlich ein bis zwei Mal in der Woche, wobei die Anzahl der Besuche, je nachdem welche Phase die Familienpatenschaft gerade durchläuft, variieren kann. Familienpatenschaften ersetzen keine Hilfe zur Erziehung nach §27ff SGB VIII. Bei schwerer Suchtproblematik, schweren psychischen Störungen von Eltern(-teilen) oder bei Gewalt- und Missbrauchsverdacht ist es grundsätzlich notwendig, professionelle hauptamtliche Helfer*innen einzusetzen. Personen, die eine Familienpatenschaft übernehmen sind weder ein Ersatz für Haushaltshilfen, noch für dauerhafte Babysittende.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Familien (mit min. einem Kind unter drei Jahren), die in den Gemeinden des Schwarzwald-Baar-Kreises wohnhaft sind.
Die Vermittlung der von Personen einer Familienpatenschaft erfolgt über Frau Götz, Frühe Hilfen SBK.Weitere Informationen erhalten Sie im Flyer.
Einschulungsuntersuchungen
Der Übergang in die Schule ist für Kinder ein wichtiger Meilenstein und stellt sowohl eine hohe Leistungsanforderung als auch eine gesundheitliche Herausforderung dar. Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung wird der Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes zum Zeitpunkt der Untersuchung festgestellt sowie Daten zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge erhoben.
Wer muss an einer Einschulungsuntersuchung (ESU) teilnehmen?
Alle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, müssen an einer Einschulungsuntersuchung (ESU) teilnehmen (§ 91 Schulgesetz). Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben (§ 73 Schulgesetz).
Zu welchem Zeitpunkt wird eine ESU vorgenommen?
Die Einschulungsuntersuchung (ESU) wird unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt. Im ersten Schritt werden alle Kinder 15 bis 24 Monate vor der termingerechten Einschulung (in der Regel in der Kindertageseinrichtung) untersucht, um Zeit für eventuell notwendige Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zu gewinnen. Kinder, bei denen eine weitere Untersuchung vor der Einschulung sinnvoll erscheint, werden im letzten Kindergartenjahr in Schritt zwei erneut ärztlich untersucht. Die Beratung der Eltern erfolgt in Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen.
Die Berichte zu den Einschulungsuntersuchungen können Sie im Navigationspunkt Gesundheitsberichterstattung einsehen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
- Elternratgeber917 kB
Impfungen für Kinder
Das Gesundheitsamt ist für alle Fragen zu Impfungen zuständig.
Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt einmal im Jahr Schutzimpfungen und Maßnahmen zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten. Bei Bedarf auch öfters im Jahr.
Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen bei einzelnen Impfungen regelmäßig Auffrischimpfungen erfolgen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt. Welche Impfungen für Kinder in welchem Alter empfohlen werden, finden Sie in der folgenden Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Informationen finden Sie über den Link der Landing-Page: http://www.masernschutz.de.
Bei heranwachsenden Kindern und Jugendlichen sind gemäß STIKO-Empfehlung mehrere Impfungen und Auffrischimpfungen erforderlich und werden von den Krankenkassen übernommen. Da darunter nicht nur Impfungen im Säuglingsalter, sondern auch Impfungen für ältere Kinder fallen, besteht die Gefahr, dass bei letzteren vermehrt Impflücken entstehen. Deshalb führte der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes Schwarzwald-Baar-Kreises eine freiwillige Impfberatung in den 7. Klassen im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen der weiterführenden Schulen im Jahr 2019 durch. Die Ergebnisse sind in einem Bericht zusammengefasst, dieser kann im Navigationspunkt Gesundheitsberichterstattung eingesehen werden.
Zahngesundheit für Kinder
Was wird für die Zahngesundheit unserer Kinder getan? Die Fachfrauen für Zahnpflege besuchen die Kinder in Kindertagesstätten und Schulen. Bei ihren Besuchen werden die Grundlagen: zahngesunde Ernährung, korrekte Mundhygiene, Nutzen der Fluoride und der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung, kindgerecht vermittelt. Das Ziel: "Gesund aufwachsen", kann nur gemeinsam mit den Eltern und den Kooperationspartnern im Umfeld unserer Kinder erreicht werden.
Die Mitarbeiterinnen der Arbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit im Schwarzwald-Baar-Kreis (AGZ) unterstützen Eltern, Erzieher und Erzieherinnen, Lehrer und Lehrerinnen mit ihrer Sachkunde und ihrem umfangreichen Material zur Zahngesundheit. Die Vermeidung Frühkindlicher Karies, beginnt jedoch schon vor dem Durchbruch der ersten Milchzähne. Werdende und junge Eltern zu erreichen, ist eine weitere Aufgabe. Weitere Informationen:
Bewusste Kinderernährung
Bewusste Kinderernährung BeKi ist eine Landesinitiative des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und seit fast 40 Jahren fester Bestandteil der Ernährungsbildung und Ernährungsinformation.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage beki-bw.
Ihre Ansprechpartnerin:
Landwirtschaftsamt
Humboldtstraße 11
DEU-78166 Donaueschingen
- Telefon: 07721 9135341
- E-Mail: E.Kirner@lrasbk.de
BEKJ Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Die BEKJ ist Teil der Jugendhilfe und der psychosozialen Versorgung im Schwarzwald-Baar-Kreis. Neben der Arbeit mit Ratsuchenden ist die BEKJ in der Familienbildung und Öffentlichkeitsarbeit tätig und arbeitet in Fachgremien und Arbeitskreisen. Hier können Erfahrungen ausgetauscht, Aufgaben und Ressourcen koordiniert und die Versorgung durch gemeinsame Projekte verbessert werden.
Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (BEKJ) hat neben der Hauptstelle in VS-Villingen je eine Außenstelle in Donaueschingen und Furtwangen. Die Interdisziplinäre Frühförderstelle ist in die Hauptstelle in VS-Villingen integriert. Beratungen sind kostenfrei.
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
- Telefon: 07721 9137676
- Fax: 07721 9138965
- E-Mail: beratungsstelle-bekj-vs@lrasbk.de
An der Donauhalle 5
78166 Donaueschingen
- Telefon: 07721 9137950
- Fax: 0771 20549512
- E-Mail: beratungsstelle-bekj-ds@lrasbk.de
Rößleplatz 2
78120 Furtwangen
- Telefon: 07721 9137940
- Fax: 07723 8199890
- E-Mail: beratungsstelle-bekj-fw@lrasbk.de