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Gesundheitsförderung und Prävention

"Gesundheit wird von Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt: dort wo sie spielen, lernen, arbeiten und lieben" (Ottawa Charta, 1986).

Ausgangslage für die Neuausrichtung war das am 25. Juli 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz welche verbindliche nationale Vorgaben im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention hat. Hierzu erfolgte die Bildung der Nationalen Präventionskonferenz.
Ziel dieses ist es, die Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere in den Lebenswelten der Bevölkerung zu stärken, die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiterzuentwickeln und das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz zu verbessern.
In den Bundesrahmenempfehlungen haben sich die Beteiligten auf die gemeinsamen Ziele „gesund aufwachsen“, „gesund leben und arbeiten“ sowie „gesund im Alter“ verständigt. Durch die Unterteilung in drei Lebensphasen soll gewährleistet werden, dass mit lebensweltbezogener Prävention grundsätzlich alle erreicht werden und sich innerhalb der Lebenswelt identifizieren können.

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